Bilanz meiner Arbeit als Abgeordneter

(Stand Dezember 2008)


Vor mehr als vier Jahren, am 19. September 2004, wurde ich erneut direkt in den Brandenburger Landtag gewählt. Mit 31,9 % musste die SPD damals eine bittere Wahlniederlage hinnehmen. Im Wahlkreis 8 (Mühlenbecker Land, Birkenwerder, Glienicke/Nordbahn, Hohen Neuendorf, Velten) lag unsere Partei mit 31,7 % der Zweitstimmen knapp unter dem Landesdurchschnitt. Ich selber errang 31,7 % der Erststimmen.

 

Die SPD war damals bundesweit auf einem Tiefpunkt in der Wählergunst. Die damaligen Diskussionen um die Agenda 2010 und insbesondere um die Hartz IV-Gesetze sowie die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit waren sicher die Hauptgründe hierfür. Trotzdem konnten wir unseren Wahlkreis in gemeinsamer Anstrengung gewinnen.

 

Wir haben uns damals entschieden die Koalition mit der CDU fortzusetzen. Sie konnte im Gegensatz zur damaligen PDS die Gewähr dafür bieten, dass in Brandenburg eine solide und zukunftsorientierte Politik fortgesetzt wird. Es soll aber auch nicht verschwiegen werden, dass es immer wieder zu Konflikten und Auseinandersetzungen mit dem kleineren Koalitionspartner kam, die die  Zusammenarbeit teilweise sehr erschwerten. Trotzdem wurden schwierige und auch zum Teil unpopuläre Reformvorhaben in der laufenden Legislaturperiode begonnen und umgesetzt, um den Landeshaushalt nachhaltig zu konsolidieren. Dabei war die CDU mehr mit sich selbst als mit den Problemen des Landes beschäftigt, während die Linke sich notwendigen Reformen verweígerte und populäre aber unbezahlbare Forderungen aufstellte. Die SPD konnte hingegen für die Brandenburgerinnen und Brandenburger viel erreichen und das Land durch eine gute Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik voranbringen. Dabei stellte sich heraus, dass der beste Wirtschaftsminister von Brandenburg der Ministerpräsident selbst ist.

 

 

 

Wahlkreisarbeit

 

Wie in den vergangenen Legislaturperioden gab es zahlreiche Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern an den Landtagsabgeordneten Alwin Ziel, so auch zu den Wohnformen für ältere Bürger. In den letzten Jahren haben sich eine Vielzahl an Wohn- und Betreuungsformen für ältere Menschen herausgebildet. Eine dieser Betreuungsformen sind die Senioren-Wohngemeinschaften, in denen sich mehrere ältere Menschen mit unterschiedlicher Pflegebedürftigkeit eine Wohnung teilen. Oft werden die Senioren-Wohngemeinschaften von einem Pflegedienst getragen und betreut.

 

In Oberhavel wurden seit Anfang dieses Jahres mehrere dieser Einrichtungen vom Landkreis geschlossen bzw. die Schließung angedroht. Begründet wurde dieses Vorgehen u. a. mit fehlenden Brandschutztüren und unzureichenden Fluchtmöglichkeiten im Brandfall. Der Landkreis legte hier die strengen Bauvorschriften für Heim- und Pflegeeinrichtungen an. Die Betreiber bzw. die Betroffenen waren hingegen der Auffassung, dass sie nicht unter diese Bauvorschriften fallen bzw. Ausnahmen zulässig und möglich wären.

 

Nach Gesprächen mit den Betroffenen habe ich in der Fraktion und mit den zuständigen Ministern Dagmar Ziegler und Reinhold Dellmann eine Lösung dieses Problems angeregt. Die beiden Ministerien sollten in Zusammenarbeit mit den beiden zuständigen Arbeitskreisen der Fraktion in einem gemeinsamen Rundschreiben Kriterien für Senioren-WG festlegen, die den Sicherheits- und Schutzbedürfnissen der Bewohner Rechnung tragen, aber auch in diesem Rahmen flexible und praktikable Lösungen für die Genehmigung und den Betrieb solcher Wohnformen ermöglichen. Nach längeren Verhandlungen konnte im Juni dieses Jahres ein entsprechendes Papier fertig gestellt werden. Ich denke, dass damit die berechtigten Interessen aller Beteiligten, insbesondere die der Bewohner, berücksichtigt wurden und in Zukunft auf dieser Grundlage konfliktfreiere Lösungen möglich sind. 

     

Aktuell sind Tagesmütter aus dem Wahlkreis mit einem bundesweiten Problem an mich herangetreten. Ab dem 01.01.2009 werden auch Tagesmütter voll besteuert. Dadurch wird in vielen Fällen insbesondere verheirateten Tagesmüttern nur ein geringer Nettoverdienst bleiben. Viele dieser Tagesmütter denken deshalb daran, ihre Tätigkeit einzustellen. Ziel muss es sein, dieses sinnvolle Angebot in der Kinderbetreuung in einem ausreichenden Maße aufrecht zu erhalten. Ich habe mich deshalb bereits an den zuständigen Bildungsminister gewandt. Auch in der Fraktion steht dieses Thema auf der Tagesordnung. 

 

Jahrelang habe ich bei den verschiedenen Gelegenheiten auf die dringende Notwendigkeit eines Radweges zwischen Hennigsdorf und Velten aufmerksam gemacht. Ich freue mich deshalb umso mehr, dass endlich nach einigen Verzögerungen mit dem Bau des Radweges Hennigsdorf – Velten begonnen wurde. Leider wird der Radweg witterungsbedingt voraussichtlich erst im Frühjahr nächsten Jahres vollständig fertig gestellt. Er wird aber schon jetzt von den Radfahrern genutzt.

 

Den verschiedenen Vereinen und Institutionen im Landkreis stand und stehe ich als Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung. Gerade die Ehrenamtlichen leisten eine Arbeit, die gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Ich werde daher das ehrenamtliche Engagement weiterhin in unterschiedlicher Form z. t  auch finanziell unterstützen. Darüber hinaus sind diese Kontakte eine wertvolle Informationsquelle für meine Arbeit, da man bei diesen Gelegenheiten kompakt von Problemen erfährt aber auch positive Beispiele kennen lernt.      

 

Der Kontakt zu den SPD-Ortsvereinen ist mir sehr wichtig. Die SPD-Basis war es, die mich für diesen Wahlkreis nominierte und die für mich und mit mir zusammen einen erfolgreichen Landtagswahlkampf geführt hat. Die SPD-Mitglieder sollen wissen, dass ich mich freue, zu den Mitgliederversammlungen oder anderen SPD-Veranstaltungen eingeladen zu werden, um über meine Arbeit zu berichten, aber auch Kritik und Anregungen für die Landespolitik mitzunehmen. Auch bin ich immer dazu bereit die Ortsvereine bei ihren Aktivitäten, wie z. B. bei der erfolgreichen Veranstaltung am 2. Juli in Schildow mit dem Bildungsminister Rupprecht, zu unterstützen

 

In unregelmäßigen Abständen halte ich an verschiedenen Orten im Wahlkreis Bürgersprechstunden ab. Hier können sich die Bürgerinnen und Bürger, aber auch Firmen und Vereine mit ihren Anliegen und Problemen an mich wenden.

 

Die Sprechstunde wird rege genutzt. Häufig kommen Menschen mit Anliegen aus dem sozialen Bereich, insbesondere zum Arbeitslosengeld II. Oft gibt es auch Probleme aus dem Bauplanungsbereich. Aber auch Institutionen jeglicher Art wenden sich mit der Bitte um Unterstützung und Hilfe an mich.

 

Nicht jedes Problem aus den Bürgersprechstunden und aus meinen sonstigen Gesprächen konnte gelöst werden. In vielen Fällen konnte ich aber weiterhelfen. Auch außerhalb der Bürgersprechstunden, die zuvor in der Presse bekannt gegeben werden, kann man sich persönlich im Wahlkreisbüro in Oranienburg, Lehnitzstraße 11, oder telefonisch unter 03301 / 57 54 94 bzw. per E-Mail ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können ) an meinen Mitarbeiter Thomas Kiesow oder mich wenden.

 

Landtagsarbeit

 

Ich bin Mitglied des Rechtsausschusses, stellvertretendes Mitglied des Ausschusses Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie sowie Mitglied des Arbeitskreises Innen, Recht, Europa und des Arbeitskreises Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit der SPD-Fraktion. Darüber hinaus gehöre ich dem Richterwahlausschuss an. In den Arbeitskreisen werden die entsprechenden Themen und Gesetze für die Behandlung in der Fraktion und den Ausschüssen beraten. Darüber hinaus findet auf der Arbeitskreisebene die Abstimmung mit dem Koalitionspartner statt.

 

Wichtige Beratungsthemen im Arbeitskreis Innen, Recht und Europa waren neben der Novellierung der Kommunalverfassung (s. u.) die Sicherung der feiwilligen Feuerwehren und der Brand- und Katastrophenschutz. Hier konnte mit der Schaffung der Stützpunktfeuerwehren die technische Einsatzfähigkeit weiter abgesichert werden. Sorge bereitet allerdings die zurückgehende Anzahl der aktiven Kameraden bei den freiwilligen Feuerwehren  sowie der zu geringe Nachwuchs. In Zukunft muss daher noch mehr für freiwillige Feuerwehren geworben und das Engagement der Kameraden besser unterstützt werden. Vor allem aber werde ich die guten Kontakte zu den Feuerwehren weiter ausbauen, um deren Anliegen noch besser vertreten zu können.

 

Weitere wichtige Themen waren die Neuorganisation der Polizei und das Polizeigesetz. Trotz des notwendigen Stellenabbaus bei der Polizei konnte durch Neuverteilung der Aufgaben die Einsatzfähigkeit der Polizei und damit die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden. Ich stand bei diesem Prozess in engem Kontakt zum Bund Deutscher Kriminalbeamter und zur Gewerkschaft der Polizei, um deren Fachwissen in die Beratungen einzubringen.

 

Im Bereich der Inneren Sicherheit hat die CDU die Tendenz, Bürger- und Datenschutzrechte prophylaktisch und ohne hinreichende Notwendigkeit einzuschränken. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Kriminalität und Terrorismus hat auch für mich höchste Priorität. Allerdings dürfen Maßnahmen und Gesetze hierfür die Freiheits- und Schutzrechte der Bürgerinnen und Bürger nicht unverhältnismäßig einschränken. Sie müssen sich vielmehr daran orientieren, ob sie ihren Sinn und Zweck erfüllen. Die SPD hat deshalb bei dem zu beschließenden Polizeigesetz die endgültige Festschreibung der Handyortung und der Kennzeichenerfassung verhindert. Diese beiden Maßnahmen sollen weiterhin auf ihre Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit überprüft werden. Unsere Vorstellungen nach entsprechendem Richtervorbehalt sowie nach Transparenz, wissenschaftlicher Begleitung und unabhängiger Evulation flossen deshalb in das Gesetzgebungsverfahren mit ein. Davon hatte ich meine Zustimmung zum Polizeigesetz und einem Entschließungsantrag der Regierungskoalition abhängig gemacht.

 

Im Arbeitskreis Innen, Recht und Europa bin ich u. a. für den Haushalt und das Dienstrecht zuständig. Durch die Föderalismusreform haben die Bundesländer mehr Kompetenz in dem komplizierten Feld des Dienstrechts bekommen. Hier wird die SPD-Landtagsfraktion in enger Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und Personalvertretungen gründlich prüfen, wo es Änderungs- und Handlungsbedarf gibt. Nicht zuletzt ist ein modernes Dienstrecht eine der Voraussetzungen für eine effektive und moderne öffentliche Verwaltung.                

 


Haushaltskonsolidierung

 

Schon vor fünf Jahren war die Konsolidierung des Haushalts eine der wichtigsten aber auch schwierigsten Aufgaben der Landespolitik. Daran hat sich nichts geändert. Die Ausgaben allein für die Schuldzinsen betrugen im Jahr 2007 knapp 800 Millionen €. Für das Jahr 2008 sind 888 Millionen € im Haushalt eingestellt. Das sind 8,7 % der gesamten Ausgaben. Es ist daher für die Handlungsfähigkeit der Landespolitik enorm wichtig, die Neuverschuldung auf null zu fahren um die Zinsbelastung nicht weiter steigen zu lassen.  Hier können wir Erfolge verzeichnen. So lag die Neuverschuldung im Jahr 2007 schon bei null €. Begründet war dies durch Steuermehreinnahmen aufgrund der guten Konjunktur aber auch durch eine strikte Ausgabendiziplin sowie durch strukturelle Haushaltseinsparungen.

 

Nach der mittelfristigen Finanzplanung sind ab dem Jahr 2010 keine neuen Schulden im Haushaltsplan vorgesehen. In Hinblick auf die aktuelle Finanzkrise und den noch nicht absehbaren Folgen für die Wirtschaft und den Landeshaushalt wird das Erreichen dieses Ziels eine der schwierigsten Aufgaben sein.

 

Sparen allein sichert aber nicht die Zukunft unseres Landes. Vielmehr müssen in der Mittelverteilung  Prioritäten für eine sozial- und zukunftsorientierte Politik gesetzt werden. Von den Einsparungen im Haushalt wurden deshalb die Bereiche Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie Wirtschaft, Technologie und Innovation ausgenommen. Gleichzeitig sollen die Investitionsausgaben auf einem möglichst hohen Niveau gehalten werden. Dies ist eine schwierige Aufgabe, da andere Bereiche, insbesondere Personalkosten, von Kürzungen betroffen sind. Beispiele zeigen, dass durch Umstrukturierungen Einsparungen möglich sind, ohne dass es zu Leistungseinschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger  kommen muss. So wurde das Landesstraßenbauamt bei Aufrechterhaltung der Straßenbau- und unterhaltsmaßnahen in einen Eigenbetrieb umgewandelt. Aktuell findet die Reform der Forstverwaltung statt, bei der die nichthoheitlichen Aufgaben in einen Landesbetrieb verlagert werden. Auch diese Reform muss unter Mitwirkung der betroffenen Mitarbeiter sozialverträglich gestaltet werden. Letztendlich müssen wir uns bei aller Spar- und Reformnotwendigkeit daran orientieren, dass Belastungen gerecht verteilt und die notwendigen Aufgaben der öffentlichen Hand sachgerecht erfüllt werden. 

 

Wichtig ist die Finanzausstattung der Kommunen. Sie sind es, die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Infrastruktur schaffen und aufrechterhalten. Mit dem Finanzausgleichsgesetz bekommen die Kommunen einen festgelegten Anteil an den Landeseinnahmen, verteilt nach verschiedenen Kriterien, wie z. B. Steuerkraft, Größe und Sozialstruktur. Die Finanzausstattung der Gemeinden, Städte und Landkreise war zu keiner Zeit besonders üppig. Worauf ich als Landtagsabgeordneter und Mitglied des Arbeitskreises I der SPD-Fraktion immer großen Wert gelegt habe, ist eine auskömmliche Finanzierung für neu übertragende Aufgaben. So bekenne ich mich ausdrücklich zum verfassungsrechtlich verbürgten Konnexitätsprinzip, dessen Aufnahme in unsere Landesverfassung ich als damaliger Verfassungs- und Kommunalminister persönlich im Landtag betrieben habe. 

 


Kommunalverfassungsreform

 

Einer der großen Vorhaben der Koalition war die Reform der Kommunalverfassung. Ziele der SPD-Fraktion wie auch meine waren es, die Eigenständigkeit der Kommunen zu stärken und die Rechte der Gemeindevertretungen durch klare Regelungen zu festigen. Diese Ziele konnten, zum Teil gegen den erheblichen Widerstand der CDU, durchgesetzt werden.

 

Hauptstreitpunkt bis zuletzt war die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen. Die CDU wollte einen Vorrang von privaten Anbietern gegenüber kommunalen Unternehmen durchsetzen. Hierfür sollten die privaten Unternehmen ein Klagerecht erhalten. Die rechtskonforme Gründung und die wirtschaftliche Betätigung von kommunalen Unternehmen wäre durch unberechtigte Klagen auf längere Zeit blockiert worden. Damit hätte die CDU ihr Ziel, die Privatisierung kommunalen Eigentums, ein gutes Stück vorangetrieben. Dies konnte letztendlich durch den Widerstand der SPD-Fraktion verhindert werden.

 

Ein für die SPD positiver Kompromiss konnte bei der von der CDU geforderten Direktwahl der Landräte erreicht werden. Der Koalitionspartner argumentierte, dass mit der Direktwahl mehr Bürgernähe und kommunale Mitbestimmung erreicht werden würde. Gerade die Erfahrungen bei den Kommunalwahlen in Sachsen zeigen aber, dass das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der Direktwahl der Landräte sehr gering ist. In einigen Landkreisen  lag sie unter 30 %. Darüber hinaus fungiert der Landkreis und somit der Landrat in einigen Bereichen als unterste Verwaltungsbehörde, die Gesetze und Verordnungen nach Weisung auszuführen hat. Die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger in einen direkt gewählten Landrat dürften somit enttäuscht werden, da er oft genug gar nicht den entsprechenden Entscheidungsspielraum hat. Von diesen Argumenten ließ sich die CDU nicht überzeugen. Es kam daher zu dem Kompromiss, dass die Landräte erst ab 01.01.2010 direkt gewählt werden. In der Zeit bis dahin dürfen die Kreistage frühestens sechs Monate vor Auslauf der Wahlperiode die Wahl vollziehen.

 

 

Bildungspolitik

 

Die wohl größten inhaltlichen Differenzen bestanden und bestehen in der Bildungspolitik. Alle internationalen Studien und Vergleiche bescheinigen dem deutschen Schulsystem durchschnittliche bis schlechte Leistungen. Nirgendwo ist die Höhe des erreichten Schulabschlusses so von der sozialen Herkunft abhängig wie bei uns. Unser Schulsystem mit seiner frühen Auslese zementiert geradezu die Chancenungleichheit. Trotz dieser Erkenntnisse wehrte sich die CDU jahrelang gegen Reformen des Schulsystems hin zu mehr Chancengleichheit. Erst der Schülerrückgang gerade in den bevölkerungsarmen Regionen zwang die CDU dazu, sich von dem alten dreigliedrigen Schulsystem zu verabschieden und der Zusammenführung der Gesamtschule und der Realschule zur Schulform Oberschule zuzustimmen. Das die CDU aber weiterhin wenig Interesse an mehr Chancengleichheit hatte, zeigte sich an ihrer vehementen Forderung, sogenannte Leistungsklassen ab der Klassenstufe 5 flächendeckend einzuführen. Damit wären Grundschulen in bevölkerungsärmeren Regionen gefährdet und der frühen sozialen Auslese noch Vorschub geleistet worden. Mit dem erzielten Kompromiss, das nur 34 Leistungsklassen im Land Brandenburg gebildet werden und die jeweiligen Kreistage hierzu ihre Zustimmung geben müssen, konnte dies verhindert werden. So wird es in Oberhavel keine dieser sogenannten Leistungsklassen geben. Stattdessen werden zusätzliche Mittel und Lehrerstellen zur zielgerichteten Begabtenförderung an den einzelnen Schulen eingesetzt.

 

Mit dem Erhalt der Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe  konnte ein wichtiger Teil sozialdemokratischer Bildungspolitik erhalten bleiben. Gerade für Schülerinnen und Schüler, denen nicht schon von vornherein das Abitur vorbestimmt ist, ist diese Schulform eine Möglichkeit, dass Abitur auf direkten Weg zu erreichen. Das Mühlenbecker Land hat mit seiner Entscheidung, seine Gesamtschule mit einer gymnasialen Oberstufe zu erweitern, diese Chance genutzt. Dabei muss betont werden, dass es gerade Sozialdemokraten aus diesem Wahlkreis waren, die durch gemeindeübergreifendes Engagement dafür gesorgt haben, dass es ein differenziertes und ausreichendes Bildungsangebot für die Schülerinnen und Schüler gibt.

 

Die Bildungspolitik der letzten Jahre war einerseits durch den Schülerrückgang geprägt, der Schulschließungen notwendig machte. Auch im Landkreis Oberhavel wurden Schulen geschlossen, was für die betroffenen Schulen und Gemeinden schmerzlich, aber letztendlich zur Aufrechterhaltung der Schul- und Unterrichtsqualität notwendig war. Andererseits wurde die Bildungslandschaft in Brandenburg ständig weiterentwickelt, um die Qualität der Schulen und des Unterrichts zu erhöhen. Es muss aber auch kritisch festgestellt werden, dass die gefundenen Kompromisse in der Bildungspolitik mit der CDU nicht in jedem Punkt ausreichend sozialdemokratischen Vorstellungen entsprochen haben. Daher wird die Bildungspolitik auch in Zukunft eines unserer wichtigsten Handlungsfelder sein.

 

 

Sozialpaket

 

Man kann auf zwei Arten Sozialpolitik betreiben: Einerseits soziale Wohltaten, d. h. Mittel undifferenziert auf möglichst viele Menschen verteilen, ohne dabei die notwendige Finanzierung dieser Maßnahmen zu beachten und ob diese überhaupt die erwünschte positive Wirkung für die Betroffenen haben. Diese Art von Sozialpolitik nenne ich Sozialpopulismus, da den Menschen nicht realisierbare Versprechungen gemacht werden. Oder man identifiziert die sozialen Notlagen bei den Bedürftigen und setzt die zur Verfügung stehenden Mittel zielgerichtet zur Verbesserung ihrer Situation und zur Erhöhung ihrer Chancen ein. Wir haben uns im Land Brandenburg für den zweiten Weg entschieden.

 

Im Mai dieses Jahres konnten wir nach langwierigen Verhandlungen mit der CDU ein Sozialpaket für Brandenburg beschließen, das diesen Anforderungen entspricht. Das Paket mit einem Umfang von 8,8 Mio. € beinhaltet eine Reihe von Leistungen, die vielen tausend Menschen in Brandenburg ganz konkret helfen werden. Im Einzelnen sind das folgende Maßnahmen:

 

Mobilitätsticket: Gerade Hartz IV-Empfänger und Geringverdiener besitzen oft kein eigenes Auto und sind deshalb auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Damit sie trotzdem am sozialen und kulturellen Leben über ihr eigenes Wohnumfeld hinaus teilnehmen können, haben sie die Möglichkeit, ein Monatsticket zur Hälfte des sonst üblichen Preises für sechs Waben oder drei Landkreise zu erwerben.

 

Schülerbeförderung: Mit 5,66 Mio. € wird die Schülerbeförderung in den Kreisen und den kreisfreien Städten unterstützt. Sofern die Schülerbeförderung kostenpflichtig ist, sollen die Preise sozial gestaffelt werden, um Eltern mit geringem und mittlerem Einkommen zu entlasten.

 

Schulsozialfond: Mit Beginn dieses Schuljahres wurde der Schulsozialfond mit 3,1 Mio. € eingerichtet. Mit ihm werden bedürftige Schülerinnen und Schüler z. B. bei kostenpflichtigen Wandertagen und ergänzenden Ganztagsangeboten oder bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln unterstützt. Die Entscheidung über die Verteilung der Mittel liegt bei der Schule und soll möglichst unbürokratisch geschehen. 

 

Die SPD-Fraktion konnte leider gegenüber dem Koalitionspartner CDU noch nicht das Schüler-Bafög durchsetzen. Gerade diese Leistung wäre dazu geeignet mehr Schülerinnen und Schülern aus sozial schwachen Familien den Weg zum Abitur zu erleichtern. Gute Bildung darf nicht am fehlenden Geld scheitern. Die SPD wird deshalb das Schüler-Bafög  in der nächsten Legislaturperiode neu einfordern.   

 

         

 

 

 

 

 

 

.

 

 

 
Schliessen
Bitte füllen Sie alle Felder aus, die mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet sind.

Kontaktdaten
Ihre Nachricht
Einverständniserklärung