Gesetz zur Neuordnung des Beamtenrechts im Land Brandenburg
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Beamtenrechtsneuordnungsgesetz, der Begriff klingt sehr kompliziert. Aber dank der Vereinbarungen in der Föderalismuskommission ist es doch ein bisschen einfacher geworden. Der Bund ist zuständig für ganz bestimmte Bereiche, und die Länder sind zuständig für ganz bestimmte Bereiche. Für das Laufbahnrecht sind die Länder zuständig, für den Status ist der Bund zuständig. Da gibt es entsprechende Regelungen.
Wir waren jetzt aufgefordert, die Regelungen für die Landesebene zu treffen. Die Landesregierung hat einen durchaus honorigen Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt, mit dem wir hier arbeiten konnten. Nach der 1. Lesung hat es eine Reihe von Gesprächen gegeben. Es hat eine Anhörung gegeben, an der ich selber leider nicht teilnehmen konnte. Aber mir ist natürlich übermittelt worden, was in dieser Anhörung Wichtiges gesagt worden ist. Außerdem gibt es ein Protokoll darüber.
Wir haben sehr wohl besonderen Wert darauf gelegt, dass der Landespersonalausschuss in diesem Rechtsbereich wieder eine wichtige Rolle spielt. Wir, die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, haben untereinander und mit der Landesregierung Gespräche geführt. Es ist ein gutes Zeichen, dass wir uns auf eine Regelung haben einigen können, die durchaus modern ist. Ich sage das an die Adresse von Kollegen Bernig gerichtet: Dies ist ein durchaus modernes Gesetz, das wir vorlegen. Wir sagen in unserem Entschließungsantrag aber auch, dass wir das Gesetz in der Zukunft natürlich fortschreiben wollen. Das ist selbstverständlich. Das haben wir auch in der Vergangenheit so gehandhabt.
Dann gibt es einen anderen Punkt, das sind die Beamten auf Probe. Jeder weiß, es gibt Probezeiten für Beamte. Das bedeutet unter Umständen bis zu fünf Jahre Probezeit. Wir haben uns überlegt, dass wir Regelungen hatten, die die Möglichkeit geboten haben, diese Probezeit zu verkürzen. Auch dieses Instrument haben wir in den neuen Gesetzentwurf, der heute in 2. Lesung zu behandeln ist, aufgenommen. Was wir nicht aufgenommen haben, ist die Beförderung während der Probezeit. Auch darüber hätte man reden können. Aber wenn wir diese
beiden Instrumente gegeneinander abwägen, dann, meine ich, ist es sowohl für die künftigen Beamtinnen und Beamten als auch für das Land in allen Bereichen, bis hin zu den kommunalen Bereichen, wichtig, Probezeitverkürzungen vorzunehmen.
Ein dritter Punkt, der uns ganz wichtig war, hat etwas mit Vertrauen zu tun, hat etwas damit zu tun, dass Beamte verlässlich sein sollen und müssen. Das bedeutet, dass wir von Beamten Verfassungstreue verlangen. Wir waren uns sehr einig, dass wir das in dieses Gesetz aufnehmen. Ich bin der Auffassung, es ist auch notwendig. Wer Beamte beruft, der muss seine Beamten auch anständig und ordentlich behandeln. Ich halte nichts davon, auf dem Rücken der Beamten bestimmte politische Fragestellungen auszutragen; denn die Beamten sind nicht einfach nur so für das Land da, sondern sie sind für die Menschen in unserem Land da. Das sollten wir jederzeit wissen. Sie leisten wirklich oft Arbeit weit über das normale Maß hinaus. Dafür sollten wir dankbar sein.
Beamte in allen Bereichen kann es nicht geben. Wir haben uns eine Zeit lang sehr darum gekümmert, in welchen Bereichen wir Verbeamtungen vornehmen wollen. Das waren vor allem die hoheitlichen Bereiche. Ich habe selbst dafür gestanden, dass in den hoheitlichen Bereichen verbeamtet wird, in der Justiz, in den hoheitlichen Bereichen der Verwaltung, aber auch bei der Polizei. Jeder weiß, wie wichtig und notwendig es ist - das ist
inzwischen auch ein europäischer Trend -, dass Polizistinnen und Polizisten verbeamtet sind. Wir sind alle sehr dankbar, wenn wir uns dann darauf berufen können, dass diese Beamten uns in der Weise gegenübertreten, wie sie das tun. Umfragen haben ergeben, wie stark die Bevölkerung gerade auf diese Menschen setzt.
Deshalb will ich es noch einmal sagen: Es ist ein modernes Beamtengesetz, das wir jetzt gemeinsam in Abstimmung mit der Landesregierung vorlegen. Wir in Brandenburg sind diejenigen, die weit vorne sind. Brandenburg ist eines der ersten Bundesländer, die in der Lage sind, ein solch modernes Gesetz vorzulegen.
- Vielen Dank, dass Sie zugehört haben.
(Beifall bei SPD und CDU)
 
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